Was bedeutet Leasingnehmer?
Als Leasingnehmer wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die von einer Leasinggesellschaft oder direkt beim Hersteller für einen vertraglich festgelegten Zeitraum ein Objekt gegen monatliche Zahlungen nutzt.
Laufzeit, die Höhe der Raten sowie Rechte und Pflichten in Bezug auf das Leasingobjekt werden im Leasingvertrag festgelegt.
Die meist monatlichen Leasingraten decken die Nutzung, Zinsen und den Wertverlust des Leasingobjektes in der Laufzeit. Während der Laufzeit ist der Leasingnehmer der Besitzer des Objektes. Eigentümer bleibt jedoch der Leasinggeber.
Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Leasingnehmer zwei Optionen (variiert nach Vertragsgestaltung):
- er gibt das geleaste Objekt zurück an den Eigentümer oder
- er kauft das Gerät zum Preis des Restwertes auf.
Im ersten Fall ist es meist üblich, daß der Leasingnehmer zu gleichen Konditionen ein neues Objekt erhält. Man kennt dieses Vorgehen gerade aus dem Automobilbereich: Unternehmen leasen die Firmenwagen, geben sie nach ca. drei Jahren zurück und erhalten zu gleichen/sehr ähnlichen Zahlungsbedingungen einen Neuwagen.
Besonderheit des Leasing gegenüber der Miete: Wartung und Instandsetzungspflichten trägt der Leasingnehmer!
Vorteile für den Leasingnehmer
- Leasingraten sowie alle anfallenden Kosten für Wartung und Reparatur können als Betriebskosten steuerlich voll angerechnet werden
- durch den regelmäßigen Austausch des Leasingobjektes verfügt der Leasingnehmer über technisch aktuelle Objekte (z.B. Autos)
- die immer wieder neuen Objekte (z.B. Autos im Fuhrpark eines Unternehmens), sind weniger fehleranfällig, erhöhen damit die Verfügbarkeit und verursachen weniger Kosten für Reparaturen