Das Wort "Leasing" stammt aus dem englischen "to lease" und bedeutet "mieten, pachten".
Für den Leasingnehmer bedeutet das, daß ihm das geleaste Objekt nicht gehört, sondern die Leasingrate die Nutzung und den Wertverlust in der Laufzeit abdeckt.
Nach einer vertraglich definierten Zeit wird das geleaste Objekt/ Gerät wieder an den Leasinggeber zurückgegeben. So kann nach dieser Leasinglaufzeit wieder ein neues Gerät angeschafft werden.
Durch den regelmäßigen Austausch der Leasinggeräte hat man bei häufig konstanten monatlichen Raten immer wieder neue und damit auch kostensparende Geräte: durch das geringe Alter sind Reparaturen und Wartungsarbeiten erheblich seltener.
Rechtlich ist das leasen von medizintechnischen Investitionsgütern eine Gebrauchsüberlassung des Leasinggebers. Diese Gebrauchsüberlassung wird für eine vertraglich festgelegte Zeit und einem regelmäßigen Entgelt geschlossen.