Andienungsrecht

Was ist das Andienungsrecht?

Andienungsrecht

Das Andienungsrecht bedeutet, dass der Leasinggeber den Leasingnehmer am Ende der Laufzeit zum Kauf für den Restwert des Leasingobjektes verpflichten kann.

Der Leasingnehmer muss das Kaufangebot annehmen.

Im Rahmen von Leasingverträgen mit Teilamortisation wird im Leasingvertrag ein Restwert des Wirtschaftsgutes nach Ablauf der vereinbarten Leasinglaufzeit festgelegt.

  • der Leasingnehmer hat nicht das Recht das Objekt zu dem Restwert zu kaufen – es stellt eine reine Option für den Leasinggeber dar
  • kann der Leasinggeber das Wirtschaftsgut am freien Markt nicht zu diesem Wert verkaufen, so kann er den Leasingnehmer verpflichten das Objekt zu dem festgelegten Restwert zu übernehmen
  • Ist der Marktwert geringer als der vereinbarte Restwert und er Leasinggeber verkauft das Wirtschaftsgut an einen Dritten zu diesem geringeren Marktwert, sind sie verpflichtet die Differenz zwischen Marktwert und Restwert zu begleichen

Andienungsrecht

Hintergrund

Bei Leasingverträgen mit Teilamortisation decken die Leasingraten innerhalb der Vertragslaufzeit nicht die gesamten Investitionskosten zzgl. eines Gewinns für den Leasinggeber. Daher wird ein Restwert des Leasingobjektes vereinbart (z.B. bei einem Auto: was ist dieses Modell nach 3 Jahren Nutzung wahrscheinlich noch wert?), zu dem der Leasinggeber das Objekt anschließend verkaufen kann, um die Kosten vollständig zu decken.

Damit die Kosten in jedem Fall gedeckt sind, vereinbart man das „Andienungsrecht“, da die Abnahme des Wirtschaftsgutes so gesichert wird.

Risiken

Für den Leasingnehmer besteht das Risiko, dass der Restwert erheblich niedriger ist als zu Beginn der Vertragslaufzeit berechnet. In diesem Fall zahlt er, wenn er zum Übernahme verpflichtet wird, mehr als marktüblich.

Ähnlich verhält es sich, wenn für das Leasingobjekt kein anderer Abnehmer gefunden wird.

TIPP: verzichten sie beim Fahrzeugleasing auf extravagante Ausstattung oder spezielle Farben etc.. Das erhöht beim Kauf die Kosten und damit ihre Leasingraten. Am Ende der Laufzeit finden sie aber für diese spezielle Auswahl ggf. keinen Käufer und der Leasinggeber macht von seinem Andienungsrecht Gebrauch.

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