Leasing

Was bedeutet Leasing?

Leasing

Der englische Begriff leasing (to lease) bedeutet mieten, pachten, meint im Finanzbereich aber soviel wie zur Nutzung überlassen und gilt als atypischer Mietvertrag.

Der Unterschied zur klassischen Miete ist, dass die Wartungs- und Instandsetzungsleistungen vom Leasingnehmer zu erbringen sind.

„Zur Nutzung überlassen“ bedeutet, daß dem Leasingnehmer das Wirtschaftsgut nicht gehört, sondern er es für einen festgelegten Zeitraum nutzen kann. Die monatliche Leasingrate deckt dabei die Nutzung, den Wertverlust des Objektes in der Laufzeit, Verwaltungskosten und einen Gewinn für den Leasinggeber.

Welche Vorteile hat das Leasing?

  • hochpreisige Objekte können gegen eine feste monatliche Rate genutzt werden
  • man bindet kein Kapital und bleibt damit finanziell liquide
  • die monatliche Leasingrate kann man als Betriebskosten des Unternehmens voll von der Steuer absetzen
  • Leasingobjekte sind Bilanzneutral, da der Leasingnehmer nicht der Eigentümer des Objektes ist
  • nach Ablauf der Leasinglaufzeit kann man immer wieder technisch neue Geräte nutzen

Ablauf des Leasinggeschäftes

Der Leasinggeber erwirbt im Auftrag des Leasingnehmers ein Wirtschaftsgut (Auto/Gerät o.ä.). Alternativ kann der Leasinggeber auch in einen bereits existierenden Kaufvertrag als Vertragspartner eintreten.
Im Regelfall hat der Leasingnehmer mit dem Verkäufer des Wirtschaftsgutes bereits den Kaufpreis verhandelt.

  • Wird der Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Verkäufer geschlossen, tritt ebenso ein Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer in Kraft.
  • In diesem Vertrag sind Laufzeit und Höhe der monatlichen Raten (Leasingrate) zur vollständigen oder großteiligen Gegenfinanzierung geregelt.

Leasing

Welche Arten des Leasing gibt es?

  1. Vollamortisation: innerhalb der vertraglich festgelegten Zeit werden Anschaffungs- und Finanzierungskosten (u.a. Zinsen, Verwaltungskosten) vollständig durch die monatlichen Raten gedeckt. Am Ende der Laufzeit geht das geleaste Objekt dennoch nicht in das Eigentum des Leasingnehmers über – das Leasingobjekt keinen/nur noch einen geringen Restwert.
  2. Teilamortisation: Anschaffungs- und Finanzierungskosten werden nur zum Teil in Vertragslaufzeit getilgt. Am Ende der Laufzeit bleibt ein Restwert des Objektes. Am Ende der Laufzeit
    • geht das Wirtschaftsgut an den Leasinggeber zurück oder
    • der Leasingnehmer kann das Wirtschaftsgut zum Restwert kaufen oder
    • die Leasinglaufzeit verlängern.

Man unterscheidet Leasinggeschäfte auch nach dem Leasinggeber:

  1. Herstellerleasing
  2. Herstellerunabhängige Leasinggesellschaften

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