Rückmietverkauf (Sale-Lease-Back)

Was ist ein Rückmietverkauf (Sale-Lease-Back)?

Rückmietverkauf

Rückmietverkauf (auch Sale-Lease-Back genannt) bedeutet, dass eine Institution/Organisation ein materielles oder immaterielles Gut an eine Leasinggesellschaft verkauft und dieses Gut gegen Zahlung einer monatlichen Rate least.

Bei dieser Sonderform des Leasings kann im Leasingvertrag festgeschrieben werden, dass der Leasingnehmer das verkaufte Gut am Ende der Laufzeit zurückkaufen kann.

Durch den Verkauf eines Gutes wird kurzfristig Kapital freigesetzt, damit die Liquidität des Leasingnehmers erhöht und dieser kann das verkaufte Gut dennoch weiter nutzen. Durch den Verkauf können weiterhin stille Reserven des Unternehmens aufgedeckt werden (ein Gut [z.B. eine Maschine] wird in den Büchern eines Unternehmens mit einem Wert von Bspw. 1000€ geführt.
Der Verkauf bringt aber tatsächlich 1500€ auf das Konto. So wurde ein Ertrag von 500€ realisiert – die bisher stille Reserve.). Die gewonnene Liquidität wird z.B. zur Finanzierung für wachstumsorientierte Investitionen eingesetzt.

Rückmietverkauf

Ebenso kann ein Sale-Lease-Back Verfahren maroden Unternehmen während der Zeit der Sanierung helfen. In einem solchen Fall hilft der Liquiditätsschub und gleichzeitig das Recht die verkauften Objekte weiter zu nutzen. Problematisch könen ggf. die Leasingraten, Versicherungen und Rücklagen für Instandsetzungsmaßnahmen sein.

Vorteile des Sale-and-Lease-Back Methode

  • der Verkäufer hat innerhalb von kurzer Zeit eine höhere Liquidität
  • ebenso hat der Verkäufer weiter das Nutzungsrecht
  • die Raten sind langfristig kalkulierbar und steuerlich absetzbar
  • im Gegensatz zum Kredit müssen keine Sicherheiten hinterlegt werden
  • die Bonität des Leasingnehmers verbessert sich, da eine höhere Eigenkapitalquote ausgewiesen werden kann

Nachteile der Sale-and-Lease-Back Methode

  • die Kosten sind meist höher als die Zinsen eines Kredits, da in dem Kaufpreis und den monatlichen Raten der Wertverlust durch die Nutzung eingerechnet ist
  • der Leasingnehmer hat meistens kein Kündigungsrecht des Leasingvertrages
  • gibt es Zahlungsverzögerungen oder Ausfälle kann der Leasinggeber den Vertrag kündigen und die Herausgabe des Gutes verlangen
  • der Leasingnehmer ist nicht an möglichen Wertsteigerungen des Gutes beteiligt

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